Erstellung eines Konzepts unter Berücksichtigung der Umsetzung von konkreten Vorgaben und Anweisungen von Behörden und Ämter insbesondere die, der Corona Verordnung.
Sie als Betreiber (Grund-, Boden- und Gebäudeeigentümer) haben nicht die Zeit, nicht ausreichendes und qualifiziertes Personal, dann überprüfen wir in Ihrem Namen Ihre Location und achten darauf, dass einzuhaltenden Gesetze und Vorschriften Beachtung finden und angewendet werden.
Wir erstellen für Sie:
Bauanträge, Nutzungsänderungen, Sicherheitskonzepte, Gesundheits- und Hygienekonzepte inkl. Sanitär-einrichtungen, Lärmschutz, Abfall-entsorgung und Trinkwasserversorgung, Gefährdungsbeurteilungen, Flucht- und Rettungswegpläne, Bestuhlungspläne.
Damit auch Ihrer Veranstaltung reibungslos läuft und Sie sich um Ihre Gäste kümmern können, bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten. Wir übernehmen die Betreiber Verantwortung für Sie, Technische Leitung, Veranstaltungsleiter nach § 38 und/ oder Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nach §39 + §40 der NRW SonderBauVO bzw. der deutschlandweit geltenden VstättVO.