DGUV 3
Die regelmäßige Elektroprüfung der Betriebsmittel ist für alle Arbeitgeber Pflicht. Dies ist im ArbSchG §3 Abs. 1 gesetzlich verankert. Die DGUV 3 ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektr. Anlagen und Betriebsmittel. Die Überprüfung sollte vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung oder in bestimmten Zeitabständen stattfinden.
DGUV Information 202-021
Anhand von Gefährdungsbeurteilungen (§3 BetrSichV) muss der Schulträger Art und Umfang der Prüfung ermitteln. Wir prüfen sowohl klassische als auch interaktive Tafelsysteme für den sicheren Betrieb.
DIN 15905-5
Der Teil 5 beschreibt Maßnahmen zur Vermeidung einer Gehörgefährdung. Die Verantwortung zur Behebung mit geeigneten Maßnahmen obliegt beim Veranstalter bzw. Betreiber. Wir ermitteln vor und während der Veranstaltung durch eine qualifizierte und kontinuierliche Messung inklusiver Dokumentation des eventuellen Korrekturwertes und beugen eine Schädigung somit vor.